- 30.09.2024
- Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ)
Die Umwandlung eingetragener BGB-Gesellschaften nach dem modernisierten Umwandlungsgesetz
Im Zuge der Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG ist die eingetragene BGB-Gesellschaft in den regulären Kreis der umwandlungsfähigen Rechtsträger aufgenommen worden. Sie besitzt nun die Umwandlungsfähigkeit in demselben Umfang wie zuvor Personenhandelsgesellschaften und kann sich daraufhin an Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel als übertragender, übernehmender und neuer Rechtsträger beteiligen. Lieder behandelt in seinem Beitrag ausgewählte Grundsatz- und Zweifelsfragen der erweiterten Umwandlungsfähigkeit eingetragener BGB-Gesellschaften nach UmwG.