- 31.07.2024
- Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ)
Die GbR im Gesellschaftsregister, im Grundbuch und in der Gesellschafterliste
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1.1.2024 wurde ein neues Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und erfasst Gesellschaften bürgerlichen Rechts und ihre Gesellschafter, was nunmehr Freier sechs Monate nach Inkrafttreten als Anlass nimmt, die geltende Rechtslage zusammenzufassen. Dabei werden die Eintragungen im Grundbuch und in der GmbH-Gesellschafterliste sowie die Stellung der GbR als Personengesellschafterin in den Blick genommen.