• 25.03.2024
  • Privacy in Germany (PinG)

Die zivilgerichtliche Videoverhandlung im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz

Online-Verhandlungen via Zoom, bekanntlich ein Videokonferenzdienst eines US‑amerikanischen Unternehmens? Unbefugt mit dem Smartphone aufgenommene Videomitschnitte eines emotional geführten Nachbarschaftsstreits, die auf YouTube und TikTok viral gehen? Und im Saal daneben:

Analoge Verhandlungen in altehrwürdigen Gerichtssälen, die außer den Verfahrensbeteiligten niemand besucht? Diese Fragen zeigen: Die zivilgerichtliche Videoverhandlung befindet sich im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz. Der Beitrag adressiert die wesentlichen Themenfelder mit Blick auf § 128a ZPO de lege lata wie de lege ferenda.

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Privacy in Germany (PinG)
Quelle: Fundstelle:
  • PinG 2024, 50-53
Autoren:
  • Prof. Dr. Simon Heetkamp
  • Dr. Christina-Maria Leeb
  • Dr. Christian Schlicht