- 25.03.2024
- Privacy in Germany (PinG)
Die zivilgerichtliche Videoverhandlung im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz
Online-Verhandlungen via Zoom, bekanntlich ein Videokonferenzdienst eines US‑amerikanischen Unternehmens? Unbefugt mit dem Smartphone aufgenommene Videomitschnitte eines emotional geführten Nachbarschaftsstreits, die auf YouTube und TikTok viral gehen? Und im Saal daneben:
Analoge Verhandlungen in altehrwürdigen Gerichtssälen, die außer den Verfahrensbeteiligten niemand besucht? Diese Fragen zeigen: Die zivilgerichtliche Videoverhandlung befindet sich im Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsgrundsatz und Persönlichkeitsschutz. Der Beitrag adressiert die wesentlichen Themenfelder mit Blick auf § 128a ZPO de lege lata wie de lege ferenda.
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