• 31.01.2024
  • Praxis der Unternehmensnachfolge (PU)

Unternehmensnachfolge: Dürfen Eltern ihren Kindern einen Ehevertrag vorschreiben?

Eheverträge dienen der Regelung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten zwischen den Ehegatten. Besondere Bedeutung kommt ihnen zu, wenn ein Ehegatte Unternehmer ist. Sein Unternehmen soll im Falle einer Scheidung erhalten bleiben und nicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs zerschlagen werden oder in fremde Hände fallen. Aus diesem Grund kann es auch für die Eltern wichtig sein, dass das eigene Kind mit dem zukünftigen Partner einen Ehevertrag schließt, um so den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Es gibt verschiedene Gründe, warum Paare keinen Ehevertrag schließen wollen. Er kann gesellschaftlich als ein Akt angesehen werden, der das Vertrauen in die Beziehung und die gemeinsame Zukunft beeinträchtigen würde. In manchen Kulturen und Religionen sind Eheverträge nicht üblich, da diese als unangemessen angesehen werden. Diese Motive sind oft sehr subjektiv und für Außenstehende nicht oder nur schwer nachvollziehbar. Eltern, die eine mögliche Zerschlagung ihres in der Zukunft zu übertragenden Unternehmens befürchten, versuchen in solchen Situationen auf ihre Kinder einzuwirken und diese zum Abschluss eines Ehevertrags zu bewegen. Im Einzelfall ist schwierig abzugrenzen, ob bereits unzulässiger Zwang oder noch zulässige Sicherung des Unternehmens vorliegt. Insbesondere die Privatsphäre des Kindes spielt hier eine wichtige Rolle. Im Folgenden wird daher zunächst auf den Ehevertrag als solchen, die Privatsphäre des Kindes und anschließend auf den elterlichen Zwang als Eingriff in die Privatsphäre des Kindes eingegangen.

Praxis der Unternehmensnachfolge (PU)

Quelle:
Praxis der Unternehmensnachfolge (PU)

Fundstelle:
PU 2024, 5-11

Autoren:
Alexander Katzameyer