- 02.04.2024
- RAW - Recht Automobil Wirtschaft
Kartellrecht nach der 11. GWB-Novelle: Worauf müssen sich die Unternehmen einstellen?
Über die Sommerpause 2023 hatten manche Unternehmen noch ihre Hoffnungen in den Bundesrat gesetzt: Würde er den Vermittlungsausschuss anrufen, um die mit großem Paukenschlag angekündigte, vom Bundestag am 6.7.2023 dann aber diskret verabschiedete 11. GWB-Novelle noch zu stoppen? Er tat es nicht. Stattdessen machte die Länderkammer am 29.9.2023 den Weg frei für die als „Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz“ proklamierte Anpassung des kartellrechtlichen Rechtsrahmens. Seit 7.11.2023 gilt das GWB nunmehr in geänderter Fassung. Unternehmensverbände, auch in der Automobilindustrie, waren gegen die Änderungen Sturm gelaufen. Worauf müssen sich ihre Mitglieder nun einstellen? Dieser Frage geht der vorliegende Beitrag, anschließend an den zusammenfassenden Überblick zum seinerzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens (vgl. Siegert, RAW 2023, 129 ff.), nach.