• 24.05.2024
  • Die Steuerberatung (Stbg)

BMF-Schreiben vom 27. 2. 2024 zu § 14c UStG: Offene Fragen nach der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 8. 12. 2022, P GmbH, C-378/21, durch die Finanzverwaltung

BMF-Schreiben vom 27. 2. 2024 zu § 14c UStG: Offene Fragen nach der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 8. 12. 2022, P GmbH, C-378/21

Der Beitrag beschäftigt sich mit § 14c UStG. Konkret geht es um den Sinn und Zweck der Norm, die Vermeidung der Gefährdung des Steueraufkommens. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann eine solche Gefährdung vorliegt. Die FinVerw und der BFH vertreten den Standpunkt, dass die abstrakte Gefährdung des Steueraufkommens für die Verwirklichung des § 14c UStG ausreichend ist. Der EuGH geht in seinem Urteil in der Rs. P GmbH unter Berücksichtigung von Art. 203 MwStSystRL, die unionsrechtliche Vorlage von § 14c UStG, davon aus, dass eine Gefährdung des Steueraufkommens nicht vorliegt, wenn alle Leistungsempfänger Endverbraucher sind. Das BMF-Schreiben vom 27. 2. 2024 übernimmt diese Wertungen und klärt einige offene Punkte im Kontext des § 14c UStG vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils. Im Rahmen der Erläuterung des BMF-Schreibens stellt der Beitrag anhängige Gerichtsverfahren und deren Auswirkungen dar.

Die Steuerberatung (Stbg)

Quelle:
Die Steuerberatung (Stbg)

Fundstelle:
Stbg 2024, 179-186

Autoren:
RA/StB Dr. Jochen Claussen