- 26.07.2024
- Verkehrsrecht aktuell (VA)
Kaufrecht: Außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag: ein lehrreiches Urteil mit vielen Aspekten
Ein Händler annonciert ein Wohnmobil in einem Portal. Der Verbraucher schreibt, er werde das Fahrzeug kaufen, wenn es ihm bei einer Besichtigung gefalle. Der Kaufvertrag wird in dem Wohnmobil auf einem öffentlichen Wohnmobilstellplatz geschlossen. Eine Belehrung wegen eines außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrags (§ 312b BGB) erfolgt nicht. Etwa sechs Wochen nach Übergabe und damit mangels Belehrung zeitgerecht (§ 356 Abs. 3 BGB) widerruft der Verbraucher seine Willenserklärung. Wirksam?
Der vollständige Artikel ist enthalten in Verkehrsrecht aktuell (VA).
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juris Straßenverkehrsrecht
Beantwortet jede Frage im verkehrsrechtlichen Mandat, mit Berührungspunkten zum Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht bis hin zum Versicherungsrecht.