• 27.08.2024
  • Verkehrsrecht aktuell (VA)

Haushaltsführungsschaden: Wird der Haushaltsführungsschaden bei unter 20 % MdE kompensiert?

Bei der Berechnung eines Haushaltsführungsschadens ist nicht auf die allgemeine Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern auf eine haushaltsspezifische Einschränkung der Erwerbsfähigkeit abzustellen. Liegt die Minderung der Haushaltsführungsfähigkeit zwischen 10 % und 20 %, kann die Verpflichtung des Geschädigten zu einer möglichen Zurückstellung und Umorganisation im Einzelfall dazu führen, das der Haushaltsführungsschaden unter Beachtung einer Geringfügigkeitsgrenze versagt wird. Die Details lesen Sie hier.

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juris Straßenverkehrsrecht

Beantwortet jede Frage im verkehrsrechtlichen Mandat, mit Berührungspunkten zum Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht bis hin zum Versicherungsrecht.
Verkehrsrecht aktuell (VA)
Quelle: Fundstelle:
  • VA 2024, 148-149
Autoren:
  • Hans-Günter Ernst