- 23.12.2025
- Versicherungsrecht (VersR)
Der Versicherungsfall in der Arzthaftpflichtversicherung
Ausgehend von einem aktuellen Urteil des LG Duisburg befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Spannungen zwischen der üblichen Definition des Versicherungsfalls und den besonderen Anforderungen der Arzthaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung i.S.d. §§ 113 ff. VVG. Dabei zeigt sich, dass das Versicherungsfallprinzip in der hier vereinbarten Ausgestaltung gerade bei komplexen, zeitlich gestreckten Heilbehandlungen zu Deckungslücken führen kann, die den drittschützenden Zweck der Pflichtversicherung gefährden. Im Zentrum steht die Frage, ob die Versicherungsfalldefinition einer AGB-Kontrolle standhält und den öffentlich-rechtlich intendierten Mindestschutz für geschädigte Patienten gewährleistet. Der Beitrag gelangt zu dem Ergebnis, dass das im Fall des LG Duisburg vereinbarte Versicherungsfallprinzip für Pflichtversicherungen untauglich ist und im Interesse sowohl des Versicherungsnehmers als auch der geschützten Dritten einer normativen Korrektur bedarf.
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