- 26.02.2026
- Versicherungsrecht (VersR)
Versicherungsschutz für Geschäftsleiter gegen Geldstrafen und Bußgelder
Das Spektrum von bußgeld- und geldstrafenbewehrten Verhaltensregeln für Geschäftsleiter wächst beständig. In jüngerer Zeit haben neben den klassischen kartellrechtlichen Vorgaben insbesondere neue Pflichten in den Bereichen Datenschutz/IT und ESG dafür gesorgt, dass die Frage nach einem Versicherungsschutz für Geldstrafen und Bußgelder immer vernehmlicher gestellt wird. Der Beitrag lotet die Möglichkeiten und Grenzen eines entsprechenden Versicherungsprodukts aus. Dabei werden auch Argumente aus der aktuellen Diskussion über den Regress bei Unternehmensgeldbußen und einer ihn erfassenden D&O-Deckung einbezogen. Nach einer kurzen Darstellung einschlägiger zivilrechtlicher Nichtigkeitsgründe untersucht der Beitrag mögliche Parallelen zur Rechtslage insbesondere im Arbeits- und im Gesellschaftsrecht. Sodann geht es schwerpunktmäßig um die Frage, wie eine Versicherung von Geldstrafen und Bußgeldern auszugestalten wäre, um den gewichtigen Bedenken zu begegnen, die gegen ihre Zulässigkeit vorgebracht werden. Hierbei werden verschiedene Deckungsbegrenzungen und darunter insbesondere Selbstbehalte in den Blick genommen. Insgesamt zeigt sich, dass auch dann, wenn derartige Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, ein entsprechendes Versicherungsprodukt angesichts der damit einhergehenden Beeinträchtigung des Präventionszwecks mit ganz erheblichen rechtlichen Risiken behaftet wäre.
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