• 20.02.2025
  • Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)

Ausschluss der Einziehung wegen eines zivilrechtlichen Anspruchs des Täters auf den Tatertrag?

Anders als die Frage nach dem Verhältnis zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen des durch die Tat Verletzten und der Tatertragseinziehung (vgl. § 73e Abs. 1 StGB, § 459g Abs. 4 StPO) hat der Gesetzgeber das Problem, welche Konsequenzen zivilrechtliche Ansprüche des durch die Tat Bereicherten – insbesondere des Täters – auf den erlangten Vermögensvorteil für die Einziehung haben, nicht bedacht. Auch in der Literatur ist diese Frage bislang wohl nicht diskutiert worden. Entgegen der Intuition, nach der die Einziehung wegen ihrer bereicherungsrechtlichen Grundstruktur eine rechtsgrundlose Vermögensverschiebung voraussetzt, vertritt der Verfasser die Position, dass das Bestehen zivilrechtlicher Ansprüche des durch die Tat Bereicherten auf den erlangten Vermögensvorteil die Einziehung nicht ausschließt. Etwaigen Härten, die mit der Einziehung dessen einhergehen, worauf der Bereicherte einen zivilrechtlichen Anspruch hat, lässt sich auf andere Weise als durch einen Einziehungsausschluss Rechnung tragen.

Weiterlesen
Der vollständige Artikel ist enthalten in Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra).
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:

juris Steuerstrafrecht

Verlagsübergreifend und exklusiv: Die Top-Literatur der jurisAllianz zum gesamten Steuerstrafrecht.

juris Wirtschaftsstrafrecht

Mit führenden Werken zum Arbeits-, Insolvenz-, und Steuerstrafrecht navigieren Sie sicher durch die vielschichtige Materie des Wirtschaftsstrafrechts.
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)
Quelle: Fundstelle:
  • wistra 2025, 45-51
Autoren:
  • Tillmann Horter