• 25.03.2024
  • Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Die Grenzen des freien Ersatzteilmarktes – Design- und Markenschutz im Widerstreit?

In der Entscheidung C-334/22 – Audi/GQ hat der EuGH bekräftigt, dass sich die Beurteilung einer Markenverletzung ausschließlich nach markenrechtlichen Grundsätzen richtet; eine analoge Anwendung der designrechtlichen Reparaturklausel kommt nicht in Betracht. Die Benutzung des betroffenen Zeichens als Bestimmungshinweis wird mit zweifelhafter Begründung pauschal abgelehnt. Damit entfällt die Grundlage für die Interessenabwägung, die vom BGH im Fall Kühlergrill im Zusammenhang mit der Prüfung der Notwendigkeit der Benutzung vorgenommen wurde. Im Hinblick auf den Verletzungstatbestand äußert sich der EuGH nur in allgemeiner Form und überlässt die konkrete Bewertung vollständig dem nationalen Gericht. Dass das Verletzungsverfahren mit einem Verbot der streitgegenständlichen Gestaltung endet, steht somit noch nicht fest. Das Ergebnis hängt von der Beweislage im Hinblick auf die Verkehrserwartungen sowie davon ab, ob und in welcher Weise das nationale Gericht Gebrauch von dem ihm verbliebenen Freiraum macht.

Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Quelle:
Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Fundstelle:
WRP 2024, 413-419

Autoren:
Annette Kur