- 30.10.2024
- Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)
Die Button-Lösung greift auch bei bedingter Zahlungspflicht
Das LG Berlin musste sich in zahlreichen Verfahren mit einem Legal-Tech-Unternehmen und dessen Ausgestaltung eines Online-Bestellprozesses beschäftigen. Häufig erhielt im Anschluss auch der BGH die Möglichkeit, sich zu positionieren. Das LG Berlin war mit dessen Entscheidungen aber nicht einverstanden und schaltete kurzerhand den EuGH ein. Im Raum stand die Frage: Gelten die Vorgaben der Button-Lösung auch dann, wenn die Zahlungspflicht des Verbrauchers erst vom Eintritt einer weiteren, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch ungewissen Bedingung abhängt?