• 07.04.2026
  • WIRTSCHAFT UND WETTBEWERB (WuW)

Reform des Schweizer Kartellgesetzes: Gut für die Kartelle, schlecht für das Land

Durch einen beispiellosen Akt der Selbstdemontage hat der Schweizer Kartellgesetzgeber durch die Reform vom Dezember 2025 das Land ins wettbewerbspolitische Abseits manövriert. Im Gegensatz zu den in den Industriestaaten anerkannten Prinzipien, insbesondere auch zu den Regelungsgrundsätzen in der EU, sind in der Schweiz in Zukunft bei der Beurteilung harter Kartelle durchgängig quantitative Elemente wie z.B. Marktanteile zu berücksichtigen. Außerdem werden die Geldbußen für Preiskartelle abgeschafft, soweit es nicht um Mindest- oder Festpreisabreden bzw. nachfrageseitige Höchstpreisabsprachen geht. Positive Aspekte der Reform wie z.B. die Modernisierung der Fusionskontrolle und (leichte) Verbesserungen beim Kartellzivilrecht werden hierdurch in den Schatten gestellt.

Reform of Swiss Competition Law: Setback for the Fight against Cartels
Through an unprecedented act of self-demolition, the Swiss competition legislator has maneuvered the country into a position of isolation with the reform of December 2025. In contrast to the principles recognised in industrialised countries, in particular EU competition law, quantitative elements such as market shares will have to be taken into account systematically in Switzerland when assessing hardcore cartels in the future. In addition, fines for price cartels will be abolished, except for agreements on minimum or fixed prices as well as maximum prices on the demand side. Positive aspects of the reform, such as the modernisation of merger control and (slight) improvements in private enforcement, are being overshadowed by these setbacks.

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WIRTSCHAFT UND WETTBEWERB (WuW)
Quelle: Fundstelle:
  • WuW 2026, 186-193
Autoren:
  • Andreas Heinemann