• 14.03.2024
  • Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Die sog. Alkoholklausel in der privaten Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung deckt nicht alle Unfallereignisse ab, sondern schließt solche Unfälle aus, die aus einem Zustand der Trunkenheit herrühren. Rechtliche Zuflucht für Versicherungsnehmer geben Versicherungen, welche sog. Alkoholklauseln anbieten, mit denen Unfälle infolge einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Der Beitrag stellt die Alkoholklauseln vor, ordnet sie in unser Rechtssystem ein und greift damit verbundene Fragen auf.

Der Autor André Naumann behandelt die Reichweite des Versicherungsschutzes betreffend Unfallereignisse, welche durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung (u.a. freigesetzt durch Alkoholkonsum) ausgelöst wurden.

Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Quelle:
Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)

Fundstelle:
ZAP 2024, 231-240

Autoren:
André Naumann