• 03.04.2024
  • Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)

Ausgewählte Aspekte der Grunderwerbsteuer in der Nachfolgeplanung

Bei der Nachfolgeplanung steht häufig zunächst die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Mittelpunkt. Grunderwerbsteuerfolgen können aber auch angesichts der in den Bundesländern teilweise sehr hohen Grunderwerbsteuersätze (von z.B. 6,5 % in NRW) erheblich störende Auswirkungen haben. Im vorliegenden Beitrag werden einzelne Aspekte des Zusammentreffens der Grunderwerbsteuer mit der unentgeltlichen Vermögensnachfolge erörtert. Insbesondere die Befreiungen in Abgrenzung zur Erbschaft-/Schenkungsteuer (§ 3 Nr. 2 GrEStG) oder die weiteren Befreiungen in § 3 GrEStG aus persönlichen oder sachlichen Gründen stehen im Mittelpunkt.

Sondertatbestände wie die Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 GrEStG) oder die Übertragung von mehr als 90 % der Anteile an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2a oder b GrEStG) folgen oft anderen Wertungen; insbesondere persönliche Befreiungen sind nicht immer anwendbar.

Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)

Quelle:
Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)

Fundstelle:
ZErb 2024, 81-88

Autoren:
Dr. Marc Jülicher