- 26.06.2024
- Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Die Formwirksamkeit letztwilliger privatschriftlicher Verfügungen und Möglichkeiten des digitalen Testierens
Die Formwirksamkeit privatschriftlicher Testamente spielt sowohl in der Beratungspraxis als auch bei Erbstreitigkeiten in gerichtlichen Verfahren eine herausragende Rolle. Dabei treten auch ungewöhnliche Testierungen zutage. So befasst sich ein Beitrag von Wendt mit „Aufklebertestamenten“, „Tätowierungstestamenten“ und „Tablettestamenten“. Insoweit lohnt sich ein Blick auf die Voraussetzungen des § 2247 BGB. Danach kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterzeichnete Erklärung errichten.
Digitales Testieren ist in Deutschland de lege lata noch nicht möglich. Allerdings müssen im Ausland wirksam errichtete digitale Testamente im Inland anerkannt werden.