- 23.02.2026
- Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb)
Gestaltungen für besondere Familienkonstellationen – Teil 2: Das Patchworktestament
In Deutschland leben je nach Datenquelle zwischen 7 % und 13 % der Familien in einer Stief- oder Patchworkkonstellation. Der Begriff „Patchworkfamilie“ hängt dabei vom Verständnis der Elternschaft ab und lässt sich nicht trennscharf definieren. Entscheidend ist, ob man ihn genetisch, biologisch, rechtlich oder sozial betrachtet. Das BGB liefert jedenfalls Anhaltspunkte in § 1591 BGB (Mutter eines Kindes) und § 1592 BGB (Vater eines Kindes). Gleichwohl bleibt das Familienverständnis in der Bevölkerung vielfältig und subjektiv. Im ersten Teil des Beitrags, der gesondert erschienen ist (ZErb 2026, 1), haben wir uns mit Geschiedenentestamenten beschäftigt. Im zweiten Teil geht es nun um Patchworktestamente. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Gleichbehandlung aller Abkömmlinge in Patchworkehen gelegt. Da es keine „One-fits-all“-Lösung“ gibt, ist es in der Gestaltungspraxis besonders wichtig, den Blick über den rein erbrechtlichen Tellerrand zu bewahren, alle Beteiligten ausgewogen zu berücksichtigen und die testamentarischen Verfügungen präzise zu formulieren, um theoretische Fallstricke und praktische Umsetzungsprobleme frühzeitig zu vermeiden.
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