• 11.01.2024
  • Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)

Dingliches Vorkaufsrecht und Share Deal bei Immobilientransaktionen

Immobilientransaktionen werden vielfach, wenn Grundstückseigentümer eine Gesellschaft ist, nicht durch einen Verkauf des Grundstücks selbst (Asset Deal), sondern durch den Verkauf der Anteile an der Eigentümergesellschaft (Share Deal) vollzogen. Ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen durch eine Share Deal-Transaktion ein an dem Grundstück bestehendes dingliches Vorkaufsrecht ausgelöst werden kann, soll nachstehend einer kurzen Einführung in die Thematik folgend auf der Grundlage der darzustellenden (neueren) BGH-Rechtsprechung zu Umgehungsgeschäften bei dinglichen Vorkaufsrechten für eine typische Fallkonstellation und verschiedene Abwandlungen derselben untersucht werden. In einem kurzen Exkurs soll schließlich der Frage nachgegangen werden, ob Share Deals den Vorkaufsfall bei gesetzlichen gemeindlichen Vorkaufsrechten gem. §§ 24 ff. BauGB auslösen können.

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Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Quelle: Fundstelle:
  • ZfIR 2024, 20-29
Autoren:
  • Ralf Stucken