- 20.06.2024
- Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Reformmöglichkeiten des ZVG hinsichtlich der Nichtzahlung des Bargebots zum Verteilungstermin
Nach dem geltenden ZVG geht das Grundstückseigentum bei Zwangsversteigerungen bereits mit Zuschlagserteilung auf den Ersteher über. Die vollständige Begleichung des Bargebots ist hierfür zunächst keine Voraussetzung, womit das ZVG ein großes Missbrauchspotenzial birgt. Diesem soll mit den im Folgenden dargelegten Reformmöglichkeiten entgegengewirkt werden.