• 08.11.2024
  • Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)

Erweiterung der Übertragbarkeit von Dienstbarkeiten

Bei der Nutzung von Grundstücken für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien spielen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eine wichtige Rolle. Diese Dienstbarkeiten waren bisher nicht übertragbar. Da aber in bestimmten Fällen ein Bedarf für einen Wechsel des Anlagenbetreibers und damit für eine Übertragung der Dienstbarkeit besteht, hat der Gesetzgeber nunmehr die Übertragbarkeit bestimmter beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten zugelassen. Damit brauchen künftig für neue Anlagen keine aufwändigen und komplexen Vertragsgestaltungen mehr konstruiert werden. Die neue Rechtslage und das Grundbuchverfahren zur Übertragung solcher Dienstbarkeiten sollen dargestellt werden.

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Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Quelle: Fundstelle:
  • ZfIR 2024, 478-484
Autoren:
  • Walter Böhringer