• 15.10.2024
  • Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)

Schadensersatz und Werkstattrisiko bei unbezahlten Rechnungen nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH

Besteht zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Schädigers Streit über den Umfang der Höhe des nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Schadens in Form der Reparaturkosten, nachdem der Schaden repariert worden ist, stellt sich die Frage, inwieweit diese Einwendungen gegenüber dem Geschädigten wirksam erhoben werden können.

Für den Fall einer tatsächlich durchgeführten Reparatur, bei welcher der Geschädigte die ihm gegenüber erstellte Rechnung der eingeschalteten Werkstatt bezahlt, hat der BGH in der Vergangenheit bereits einen umfassenden Schutz des Geschädigten unter Beachtung des sogenannten Werkstattrisikos entwickelt. Nunmehr liegen mehrere Entscheidungen des BGH vom 16.1.2024 vor, welche sich mit dem Fall einer durchgeführten, aber nicht durch den Geschädigten bezahlten Rechnung befassen und die Grundsätze des Werkstattrisikos für diese Fallgruppe für die nächsten Jahre prägen werden.

Diesen Erwägungen folgt auch das Urteil des BGH vom 12.3.2024, mit welchem dieselben Grundsätze auf das Verhältnis zwischen Geschädigten, den von ihm eingeschalteten Gutachter und dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers übertragen werden. Diesem gegenüber zeigt die jüngst ergangene Entscheidung des BGH vom 23.4.2024, dass der Geschädigte auch weiterhin eine Plausibilitätskontrolle vornehmen muss. Diese grundlegenden Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis werden im Rahmen einer kritischen Würdigung mit diesem Beitrag dargestellt.

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Zeitschrift für Schadensrecht (zfs)
Quelle: Fundstelle:
  • ZfSch 2024, 543-554
Autoren:
  • Falk H. Böhm
  • Dr. Michael Nugel