- 22.01.2024
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Praxisfragen der Vorbereitung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (EAT) in der öffentlichen Verfahrensvariante des StaRUG
Seit Mitte 2022 steht die öffentliche Verfahrensvariante des StaRUG (§§ 84–88 StaRUG) zur Verfügung. Nach anfänglich fehlenden Fallzahlen haben zwischenzeitlich mehrere börsennotierte Aktiengesellschaften die öffentliche Verfahrensvariante durchlaufen. Diese „Pionierfälle“ haben die Praxistauglichkeit des StaRUG für komplexe finanzielle Restrukturierungsfälle bewiesen und lassen – gekoppelt mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – steigende StaRUG-Fallzahlen erwarten. Das ist Grund genug, sich Praxisthemen der Vorbereitung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (EAT) zu widmen, die durch die Besonderheiten der öffentlichen Verfahrensvariante aufgeworfen werden.