- 22.03.2024
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Kreditzweitmarktgesetz – Vorgaben für Kauf, Verkauf und Servicing von Non-Performing Loans
Am 30.12.2023 ist das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen („Kreditzweitmarktförderungsgesetz“) in Kraft getreten. Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ist ein sog. Artikelgesetz (auch Mantel- oder Omnibusgesetz), dessen Herzstück mit Art. 1 das Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute („Kreditzweitmarktgesetz“ – „KrZwMG“) darstellt.