• 13.05.2024
  • Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)

Die (geplante) Neufassung von § 32b ZPO im Rahmen der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Im Rahmen des jüngst angestoßenen Gesetzgebungsprozesses zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) soll auch der ausschließliche Gerichtsstand bei falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen (§ 32b ZPO) neugefasst werden. Damit ist die Absicht verbunden, der Norm einen Anwendungsbereich zu geben, der mit dem des reformierten KapMuG identisch ist, und den Grad der Konzentration der örtlichen Zuständigkeit von ggf. in ein Kapitalanleger-Musterverfahren mündenden Klagen bei einem einzigen Gericht zu erhöhen.

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)

Quelle:
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)

Fundstelle:
ZIP 2024, 973-978

Autoren:
Carsten Jungmann