• 04.07.2024
  • Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)

Die Reichweite der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als Inhaber eines Geschäftsanteils in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Die Reichweite dieser Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG ist seit der Neufassung der Norm zum 1.11.2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Gegenstand ständiger Diskussionen.

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Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Quelle: Fundstelle:
  • ZIP 2024, 1437-1442
Autoren:
  • Max Foerster