- 04.09.2024
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen – Ein Leitfaden
Zu den wenigen „echten“ Neuerungen des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts gehören die §§ 86 bis 86i BGB über die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Diese Normen sind eine derart schwer verständliche Mischung aus Über- und Unterregulierung, dass sich selbst manche Stiftungsaufsichtsbehörden überfordert fühlen. Der folgende Beitrag soll daher die gesetzlichen Regelungen praktisch handhabbar machen.