- 11.11.2024
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Gesellschaftsrechtliche Legalitätspflicht und Untreue
Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, bei der Führung der Geschäfte die Gesetze zu beachten. Verstöße gegen diese Legalitätspflicht können nicht nur zu Ersatzansprüchen der Gesellschaft nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG führen, sondern unter Umständen auch den strafrechtlichen Vorwurf einer Untreue zu Lasten der Gesellschaft begründen.