- 29.02.2024
- Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Die Aussetzung des Ausgangsverfahrens gem. § 8 KapMuG – warum der XI. Senat seine Rechtsprechung korrigieren muss
Anlegerklagen haben Konjunktur, man denke nur an die Fälle VW und Porsche (Diesel), EY (Wirecard) und Bayer (Monsanto). Kaum eine Frage ist dabei so bedeutsam wie die, unter welchen Voraussetzungen das Prozessgericht den Einzelrechtsstreit gem. § 8 KapMuG aussetzen muss. Der XI. Zivilsenat des BGH hat eine sehr restriktive Linie eingenommen.