- 26.08.2024
- Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ)
Kein Ordnungsmittel nach einvernehmlicher Abänderung einer gerichtlichen Umgangsvereinbarung – § 1684 BGB; §§ 86, 87, 89 FamFG
Wenn die Eltern Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts sind, können sie untereinander Regelungen in gerichtlich gebilligten Vereinbarungen einvernehmlich abändern, womit insoweit deren Vollstreckbarkeit entfällt.