- 16.10.2024
- Risk, Fraud & Compliance (ZRFC)
Neue Herausforderungen im LkSG-Risikomanagement
Nach langem hin und her auf politischer Ebene1 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (nachfolgend CS3D) am 13. Juni 2024 verabschiedet und trat am 25. Juli 2024 in Kraft.2 Für Unternehmen, die bereits vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (nachfolgend LkSG) erfasst sind, ist von besonderer Bedeutung, welche Anpassungen am etablierten LkSG-Risikomanagement vorzunehmen sind und welche Tragweite die vorzunehmenden Änderungen entfalten werden.3 Im folgenden Beitrag werden de lege lata notwendige Anpassungen vorgestellt und am Ende ein Ausblick auf aktuelle politische Bestrebungen hinsichtlich der Transformation der CS3D in deutsches Recht aufgezeigt.
1) Zu den politischen Diskussionen vgl. Depping, A. / Walden, D., EU‑Lieferkettengesetz: Es kommt, es kommt nicht, es kommt, es kommt nicht …, Zeitschrift für Vertriebsrecht, 2/2024, S. 70.
2) Vgl. Richtlinie (EU) 2024/1760; (ABl. L, 2024/1760, 5. Juli 2024).
3) Zum Anwendungsbereich des LkSG vgl. § 1 Abs. 1 LkSG.