• 09.04.2024
  • Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Haftung des Abschlussprüfers für den Insolvenzvertiefungsschaden?

Der IX. Senat des Bundesgerichtshofs hatte am 6. Juni 2013 entschieden, dass ein Steuerberater, der über die Erstellung des Jahresabschlusses hinaus die Insolvenzreife der Gesellschaft prüft, dieser bei fehlerhafter Prüfung auch für den Insolvenzvertiefungsschaden haftet. Daraus wird verbreitet gefolgert, für die Haftung des Abschlussprüfers aus § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB gelte dasselbe. Dagegen regt sich in Rechtsprechung und Literatur neuerdings vermehrt Widerstand. Der nachstehende Beitrag spürt dieser Kritik nach und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Haftung des Abschlussprüfers gegenüber der Gesellschaft für den Insolvenzvertiefungsschaden nicht begründbar ist.

Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Quelle:
Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Fundstelle:
ZRI 2024, 229-239

Autoren:
Reinhard Bork