• 03.06.2024
  • Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Ist „Waffengleichheit“ zwischen den Planbetroffenen im StaRUG-Verfahren notwendig und herstellbar?

Die Anzahl der StaRUG-Verfahren im Jahre 2023 ist im Vergleich zu den Vorjahren angestiegen. Zu verzeichnen sind auch einige „Großverfahren“ mit überregionaler Bedeutung (z. B. „Leoni“ und „Spark Networks SE“). Nicht nur in den betreffenden gerichtlichen Entscheidungen wird der plangestützte Entzug von Gesellschafterrechten schwerpunktmäßig bearbeitet, sondern auch in der Literatur kontrovers diskutiert. Dabei wird auch erörtert, welchen Prüfungsmaßstab die jeweiligen Restrukturierungsgerichte zutreffend anzulegen haben, um (auch) Gesellschafterrechte zu berücksichtigen. Der Verfasser zeigt Maßnahmen der (möglichen) Planbetroffenen auf, um verfahrensimmanente „Waffengleichheit“ – auch mit Hilfe der Gerichte – herzustellen.

Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Quelle:
Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Fundstelle:
ZRI 2024, 410-416

Autoren:
Frank Frind