- 12.09.2024
- ZURe – Zeitschrift für Unternehmensjuristen, Rechtsabteilungen und deren Berater
Implementierung von Meldekanälen nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die doppelte Verpflichtung zur Implementierung von Meldekanälen nach HinSchG und LkSG stellt die Praxis gerade in Zeiten von Fachkräftemangel vor große personelle und auch administrative Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welcher Umsetzungsweg am effizientesten ist und ob und inwieweit eine Bündelung zu einem gemeinsame Meldekanal sinnvoll ist.
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