Nach einer Darstellung der unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie der Ziele und Instrumentarien der Wirtschaftsverwaltung werden die insbesondere für die Schwerpunktbereichsausbildung relevanten Gebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts eingehend behandelt:
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
- Subventions- und Beihilfenrecht
- Recht der öffentlichen Unternehmen
- Recht der öffentlichen Auftragsvergabe
- Regulierungsrecht (Telekommunikations-, Kapitalmarktaufsichts-, Energierecht)
Besonders herausgearbeitet sind die Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht. Einführende Fälle aus der Rechtsprechung mit Lösungshinweisen veranschaulichen und vertiefen die systematische Darstellung, stellen den Praxisbezug her und dienen der Umsetzung des Erlernten in Klausur und Hausarbeit.
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