Allgemeiner Teil des BGB

Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen Regeln enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen Problemlagen des Schuldrechts usw. Erst aus den dort geltenden Ausnahmen folgt die Tragweite der Grundsätze des Allgemeinen Teils. Ein Lehrbuch muss diesen Zusammenhängen Rechnung tragen.

Es ist das besondere Anliegen des Autors, auch die Querverbindungen zum Stoff der Besonderen Teile des BGB herauszuarbeiten und sie transparent zu machen. Die Darstellung genügt damit vor allem den Bedürfnissen der fortgeschrittenen Studierenden. Sie will aber auch dem interessierten Anfänger verständlich sein und ihm neben der Kenntnis des Allgemeinen Teils auch frühzeitig Einblick in die Probleme der Besonderen Teile des BGB vermitteln.

Eine Reihe prüfungsrelevanter höchstrichterlicher Entscheidungen, viel neue Literatur sowie einige Gesetzesänderungen haben eine Neuauflage erforderlich gemacht. Unter den Gesetzesänderungen sind insbesondere das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie die Reform des Stiftungsrechts und des Betreuungsrechts zu nennen.

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Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Medicus, Prof. Dr. Jens Petersen

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