Auch wenn der redliche Versicherungsnehmer die Regel ist, sind die Ausnahmefälle des arglistig bis hin betrügerisch handelnden Versicherungsnehmers keineswegs zu vernachlässigen.
Die häufigsten Erscheinungsformen dieser auffälligen Schadenfälle sind in der Sachversicherung der fingierte Schaden (z. B. Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls), der vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfall (z. B. Eigenbrandstiftung), der an die Versicherungsbedingungen angepasste Schaden (z. B. Schilderung des nicht versicherten Diebstahls als Raub oder eines nicht versicherten Überschwemmungsschadens als versicherter Leistungswasserschaden) die bewusste Behauptung eines überhöhten Schadens (z.B. Geltendmachung überhaupt nicht existierender oder nicht beschädigter Sachen) sowie falsche Angaben zur Werthaltigkeit oder sonstige Falschangaben, um auf die Regulierungsprüfung des Versicherers Einfluss zu nehmen.
Daneben behandelt das Buch zahlreiche weitere Punkte, wie die Vertragsanfechtung, Gefahrerhöhung, aber auch den Einsatz privater Ermittler, zivilprozessuale Besonderheiten, die straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten bei aufgedecktem Betrug und vieles mehr. Einer der Schwerpunkte ist dabei die Behandlung des Spannungsfeldes zwischen Betrugsaufklärung und Datenschutz.
Gerade durch die DSGVO erfolgten in der 3. Auflage hierzu eine umfangreiche Neubearbeitung.
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