BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz


Die Verfasser sind seit vielen Jahren in der öffentlichen Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit mit dem Personalvertretungsrecht befasst. So ist die Praxisnähe des Kommentars gewährleistet.
Die Kommentierung zeichnet sich durch inhaltliche Ausgewogenheit und Praxisnähe aus. Sie berücksichtigt ausführlich auch die besonderen Verwaltungszweige (z.B. Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialversicherungsträger). Neben der Kommentierung des BPersVG und der Wahlordnung sind Erläuterungen zu den für das Personalvertretungsrecht wichtigen Vorschriften der §§ 85-92 SGB IX und §§ 15, 16 KSchG enthalten. Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.
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