Der Bankrott nach § 283 Abs. 1 StGB in der Verbraucherinsolvenz
Eine rechtsdogmatische und rechtstatsächliche Untersuchung
Verbraucherinsolvenzverfahren sind der zentrale Reaktionsmechanismus des Rechtssystems im Umgang mit Privatschuldnern in der wirtschaftlichen Krise. Sie machen jährlich – trotz eines insgesamt anteilig vergleichsweise geringen Forderungsvolumens – mehr als die Hälfte aller Insolvenzverfahren aus und nehmen hierdurch Einfluss sowohl auf das Wirtschafts- als auch auf das Rechtssystem. Dabei liegt es auf der Hand, dass sich nicht hinter jeder dieser Zahlen das Schicksal eines unverschuldet in wirtschaftliche Not geratenen Verbrauchers verbirgt. Gerade die Restschuldbefreiung weckt hier Begehrlichkeiten, ihre soziale Intention, redlichen Personen die Möglichkeit zu bieten, schnell wieder am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können, auszunutzen. Um dem entgegenzuwirken und die Vorteile des Insolvenzverfahrens für redliche Schuldner langfristig zu erhalten, benötigt das Rechtssystem wirkungsvolle Reaktionsmechanismen, wozu auch die Strafbewehrung missbräuchlicher Verhaltensweisen durch § 283 Abs. 1 StGB als Kerntatbestand des Insolvenzstrafrechts gehört.
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