Denn jede Unsicherheit über die eigene Rolle als Hersteller im Wirtschaftsverkehr führt dazu, dass die abverlangten Vorkehrungen und Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden und weitere Maßnahmen nach sich ziehen können, zum Beispiel die Anordnung von Produktrückrufen oder das Auslösen zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche.
Damit die beteiligten Wirtschaftsakteure im Rahmen der product compliance den produktverantwortlichen Hersteller rechtssicher identifizieren können, werden in diesem Werk spezifische Kriterien und konkrete Beispiele zur Auslegung jeder Fallgruppe des Herstellerbegriffs im Sinne des § 2 Nr. 14 ProdSG, wie beispielsweise für den sogenannten Quasi-Hersteller, beschrieben.
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