Berufskrankheiten werden in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) abschließend aufgezählt. Welche Krankheiten hier aufgenommen werden, entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Für die betroffenen Versicherten ist eine rechtlich verbindliche Berufskrankheitenliste von großem Vorteil: Denn alle Unfallversicherungsträger und Gerichte müssen sich nach dieser Liste richten und davon ausgehen, dass Einwirkungen, die in dieser Liste genannt werden, generell dazu geeignet sind, bestimmte Erkrankungen zu verursachen.
Das Werk enthält alle nötigen Informationen:
Kommentierungen zu den einschlägigen Vorschriften des SGB VII sowie der Berufskrankheitenverordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Merkblätter und wissenschaftlichen Begründungen, einen statistischen Überblick über die Entwicklung der Berufskrankheiten, eine Auflistung aller „wie eine Berufskrankheit“ entschädigten Fälle sowie die europäische Liste der Berufskrankheiten.
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