Einstweiliger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung und mögliche Rechtsbehelfe im sozialgerichtlichen Verfahren
Der einstweilige Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren ist insbesondere im Hinblick auf die Grundsicherung eine qualitativ und quantitativ wichtige Verfahrensart geworden: So regeln die §§ 86a, b SGG die Frage der aufschiebenden Wirkung und des einstweiligen Rechtsschutzes (§ 86a SGG enthält die Befugnisse der Verwaltung, § 86b SGB regelt den einstweiligen Rechtsschutz durch die Sozialgerichte). Darüber hinaus gibt es für besondere Verfahren oder in bestimmten Verfahrenssituationen spezielle Regelungen zum Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Die eBroschüre von Willi Johannes Kainz stellt die Systematik des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren dar, inklusive der damit zusammenhängenden Rechtsmittel – insbesondere der Beschwerden.
Zahlreiche Praxishinweise, Formulierungshilfen für zu stellende Anträge, Bespiele aus der Praxis sowie Schriftsatzmuster runden das Werk ab.
Aus dem Inhalt:
A. Einführung
B. Überblick
C. Aufschiebende Wirkung
D. Allgemeine Anforderungen im einstweiligen Rechtsschutz vor den Sozialgerichten
E. Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen der aufschiebenden Wirkung, § 86b Abs. 1 SGG
F. Einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG
G. Beschwerde vor dem Landessozialgericht, §§ 172 ff. SGG
H. Anhang: Schriftsatzmuster
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