Geschäftsgeheimnisgesetz und Hinweisgeberschutzgesetz – die beiden zur Umsetzung von EU-Richtlinien erlassenen Gesetze dienen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern bzw. dem Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) vor Repressalien.
Gerade weil der nationale Gesetzgeber die europäischen Vorgaben nicht 1 zu 1 in deutsches Recht übernommen, sondern teils erweitert und zudem mit dem nationalen Privat- und Verwaltungsrecht verknüpft hat, müssen Unternehmen, aber auch andere Organisationen jetzt rasch tätig werden. Dies vor allem deshalb, um sich vor Straf- und Bußgeldsanktionen, die bei einer unvollständigen oder fehlerhaften Umsetzung drohen, zu schützen und um damit einhergehende Risiken aus der irreversiblen Preisgabe von geheimen Informationen zu minimieren. Es ist nicht nur untersagt, „redliche“ Hinweisgeber mit Nachteilen für ihr Verhalten zu belegen, sondern es müssen für Meldungen über Verstöße Meldekanäle eröffnet und Vorkehrungen hierzu getroffen werden.
Für eine angemessene Verringerung des Spannungsfeldes zwischen Geheimnis- und Hinweisgeberschutz muss jede Organisation durch geeignete interne Maßnahmen sorgen. Insgesamt hat der Gesetzgeber mit beiden Gesetzen für Unternehmen wie für andere Organisationen weitere administrative Daueraufgaben geschaffen. Der Leitfaden will den rechtlichen Rahmen abstecken und Optionen aufzeigen, wie Anwender die Anforderungen erfüllen können.
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