Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden ganz neue Aufgaben zu, insbesondere durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer/innen gemäß §§ 23 ff.
Neue Pflichten nach dem BtOG
In diesem Zusammenhang sind nicht nur formale Aspekte des des neuen Registrierungsverfahren zu beachten, sondern auch neue Mitteilungs- und Nachweispflichten. Aber auch die bisherigen Aufgaben im Vor- und Umfeld der Betreuungsarbeit bleiben bestehen, unter anderem die Führung von Betreuungen, die Beratung, Förderung und Gewinnung von Betreuer/innen, die Betreuungsgerichtshilfe sowie die Beglaubigung von Vorsorgedokumenten (Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen).
Was bietet dieses Werk?
Die praxiserfahrenen Autoren beschreiben detailliert die für die Tätigkeitsfelder der Betreuungsbehörde maßgeblichen Aufgaben und erläutern die fachlichen Standards einer sachgerechten Aufgabenerfüllung. Enthalten ist zudem ein enormer Fundus an praktischen Hinweisen für eine optimale organisatorische Umsetzung der einzelnen Aufgabenbereiche, insbesondere im Hinblick auf die neuen Aufgaben nach dem BtOG.
Die Vorteile des Werks
- Ausführliche Darstellung nach BtOG und BtRegV
- Zahlreiche Praxistipps und Arbeitshilfen
Details zum Inhalt
- Aufgaben im Vor- und Umfeld von Betreuungen
- Das neue Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer:innen
- Betreuungsgerichtshilfe
- Behördenbetreuung
- Organisation/Anforderungen
- Datenschutz
- Anhang: Rechtsvorschriften
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