
Die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe sind thematisch in die drei Gruppen Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und außerordentlichen und konventionsrechtliche Rechtsbehelfe aufgeteilt, um einen noch schnelleren Zugriff auf eine Fragestellung und ihre Antwort zu ermöglichen.
Abgerundet wird die Darstellung durch vergütungsrechtliche Ausführungen. Die Ausführungen in den einzelnen Stichwörtern sind mit der seit Erscheinen der ersten Auflage veröffentlichten Rechtsprechung und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert worden.
Ein besonderes Augenmerk haben die Autoren auf die Einarbeitung des „Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungshauptverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe" gelegt, das als Kernstück eine neue, an die Rechtsprechung des EGMR angepasste Fassung des § 329 StPO enthält.
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