juris PraxisKommentar SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Die 3. Auflage kommentiert das SGB IX nach seiner strukturellen und inhaltlichen Neufassung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 01.01.2018. Diese Reform stellt die umfassendste Änderung des SGB IX seit dessen Einführung im Jahr 2001 dar.
Inklusion, Gleichbehandlung und Selbständigkeit; der Schutz und der Anspruch von Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Menschen auf Teilhabe am gemeinschaftlichen und beruflichen Leben: die Begriffe zeigen die Themenvielfalt des SGB IX auf, das sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Themen weit über ein reines Leistungsgesetz hinaus miteinander verbindet.
Im Mittelpunkt der kommentierten Neufassung stehen unter anderem:
- Neuregelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Einführung einer Teilhabeberatung
- Erweiterter Behinderungsbegriff
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Reha-Träger
- Erweiterter Leistungskatalog und
- Kündigungen schwerbehinderter Menschen und Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- Überführung des Rechts der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII in das SGB IX zum 01.01.2020
sowie die bekannten Kernthemen
- Rehabilitation
- Stärkung der Prävention und verbesserte Eingliederung
- Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz
- Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention
Kommentierter Gesetzesstand:
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl I 2016, 3234). Die zum 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz erfolgten Änderungen sind bereits berücksichtigt: Die Vorschriften des Rechts der Eingliederungshilfe werden nun im juris PraxisKommentar SGB IX (§§ 90 – 122 SGB IX) kommentiert.
- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (BVGuaÄndG 2017) vom 17.07.2017 (BGBl I 2017, 2541)
- Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (EGVenDG/SGB92018u12ÄndG) vom 18.04.2019 (BGBl I 2019, 473).
Die Autorinnen und Autoren sind erfahrene Praktiker, die sich als Richterinnen und Richter in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit, als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und als Hochschullehrer in der praxisorientierten Wissenschaft mit den Kernfragen des Rechtsgebiets beschäftigen.
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