juris PraxisKommentar SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung

Von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten betroffen zu werden, stellt für Erwerbstätige eine mitunter existenzbedrohende Gefahr dar. Der Mitverantwortung der Versicherten kommt dabei immer größere Bedeutung zu. Als Standardwerk bietet der juris PraxisKommentar SGB VII eine umfassende und stets aktuelle Erläuterung der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Herausgeber des Gesamtwerkes:
  • Prof. Dr. Rainer Schlegel (Präsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel),
  • Prof. Dr. Thomas Voelzke (Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel)
Bandherausgeber:
  • Prof. Dr. Stephan Brandenburg (Hauptgeschäftsführer a.D., Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg)
Bearbeiter:
  • Alexander Angermaier (Vizepräsident des Sozialgerichts, Mannheim),
  • Prof. Dr. Dirk Bieresborn (Richter am Bundessozialgericht, Kassel),
  • Prof. Dr. Stephan Brandenburg (Hauptgeschäftsführer a.D., Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg),
  • Kinga Dygner (Datenschutzbeauftragte, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg),
  • Dr. Walter Eichendorf (Präsident, Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), Berlin) (Stv. Hauptgeschäftsführer a.D., Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), St. Augustin) (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS), St. Augustin),
  • Dr. Helmut Ertel (Leitender Verwaltungsdirektor a.D., Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg),
  • Klaus Feddern (Geschäftsführer a.D. BG Verkehr (Wiesbaden), Speyer),
  • Thorsten Hillmann (Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.),
  • Dierk F. Hollo (Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D., Celle),
  • Felicitas Jentsch (Regierungsdirektorin, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Wiesbaden),
  • Dipl.-Kfm. Horst Jorißen ( Verwaltungsdirektor, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg),
  • Hans-Peter Jung (Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D., Essen),
  • Dr. Erich Koch (Leitender Verwaltungsdirektor, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel),
  • Bettina Lindemann (Referentin Sozialrecht, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg),
  • Michael Marx (Stellvertretender Geschäftsführer, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), BV Magdeburg),
  • Helmut Maxeiner (Lehrbeauftragter der Hagen Law School, Hagen) (Leitender Verwaltungsdirektor a.D., Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)),
  • Patrick Meibom (Richter am Sozialgericht, Hamburg),
  • Dr. Christiane Padé (Richterin am Bundessozialgericht, Kassel),
  • Prof. Dr. Ingo Palsherm (Hochschulprofessor, Technische Hochschule Nürnberg - Georg Simon Ohm, Fakultät Sozialwissenschaften, Nürnberg),
  • Kerstin Palsherm (Leitende Verwaltungsdirektorin, Geschäftsführerin, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Würzburg),
  • Thomas Reyels (Richter am Sozialgericht, Düsseldorf) ,
  • Dr. Bernhard Scholz (Richter am Sozialgericht, Berlin),
  • Jörg Schudmann (Hauptgeschäftsführer, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Berufsgenossenschaften für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bochum, Hamburg),
  • Uwe Söhngen (Richter am Bundessozialgericht, Kassel),
  • Dr. Thomas P. Stähler (Justitiar bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt a. M.),
  • Dr. Mathias Triebel (vormals Geschäftsbereichsleiter Sozialversicherungsrecht Rehabilitation, Bundesverband der Unfallkassen, München),
  • Dr. Christina Wagner (Richterin am Sozialgericht, Hamburg),
  • Gundolf Wagner (Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht a.D., Seevetal),
  • Prof. Dr. Felix Welti (Professor für Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen, Universität Kassel),
  • Bernd Westermann (Richter am Landessozialgericht a.D., Bochum),
  • Nicolai Woelki (Hauptreferent, Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Hamburg),
  • Michael Woltjen ( Verwaltungsdirektor, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg)

Seit dem Erscheinen der 2. Auflage im Jahr 2014 wurde das SGB VII mehrfach und umfangreich geändert. So wurde u.a. das Recht der Berufskrankheiten zum 01.01.2021 zum Teil grundlegend reformiert. Die Auswirkung der Corona-Pandemie hinterlassen dabei auch in diesem Rechtsgebiet tiefe Spuren; Stichworte COVID-19, Infektion als Berufskrankheit, Arbeitsunfall und Betriebswege im Home-Office.

In die 3. Auflage des vielfach zitierten Kommentars wurden über 1.700 in der Vorauflage enthaltene Online-Aktualisierungshinweise zur Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur des SGB VII sowie erstmalige und grundlegend überarbeitete Erläuterungen eingearbeitet.

Im Mittelpunkt der kommentierten Neufassung stehen unter anderem:

  • Aufgaben der GUV: Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
  • versicherter Personenkreis, Berufskrankheit, Arbeitsunfall
  • Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls
  • Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
  • Organisation der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Finanzierung
  • Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
  • Datenschutz

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie v. 10.12.2021
  • Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) v. 14.06.2021
  • 7. SGB IV Änderungsgesetz v. 12.06.2020
  • Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (EntschRRegG) v. 12.12.2019
  • 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU v. 20.11.2019

Die über 30 Autorinnen und Autoren sind erfahrene Praktiker, die sich als Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, als Mitarbeitende bei den Unfallversicherungsträgern und in der Hochschullehre mit den Kernfragen der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigen.

Fortlaufende Online-Aktualisierung

Durch die permanente Aktualisierung des Online-Kommentars behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auch künftig immer im Blick.

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