juris PraxisKommentar SGB XIV – Soziale Entschädigung (Teilkommentierung)

Mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts wird durch das neue SGB XIV, das zum 01.01.2024 vollständig in Kraft tritt, eine neue und umfassende Grundlage für das bisher in verschiedenen Gesetzen geregelte Entschädigungsrecht geschaffen. Damit ist die Kodifikation des Sozialrechts in einem Gesetzbuch einen weiteren Schritt vorangekommen.
Fokus der 1. Auflage
Der juris PraxisKommentar SGB XIV kommentiert das „Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung“ zum Stand der Vorschriften, die am 01.01.2021 in Kraft und damit von aktueller Relevanz sind.
Im Mittelpunkt stehen
- das Kapitel über die Traumaambulanzen und
- die damit zusammenhängenden Verfahrensvorschriften der Schnellen Hilfen.
Außerdem werden kommentiert:
- die bereits seit 20.12.2019 geltenden Verordnungsermächtigungen
- die Organisationsvorschriften, die die Implementierung des neuen Entschädigungsrechtes vorbereiten
Mit einer Synopse von SGB XIV zu den Vorgängerregelungen sowie Erläuterungen zum gestaffelten In-Kraft-Treten werden die Regelungen des neuen Sozialen Entschädigungsrechts eingangs kompakt und übersichtlich dargestellt.
Fortlaufende Online-Aktualisierung
Durch die laufende Aktualisierung des Online-Kommentars behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auch künftig immer im Blick. Die umfassende Verlinkung mit zitierten Entscheidungen, Normen und Literaturnachweisen garantiert Ihnen Rechtssicherheit und hilft Zeit zu sparen.
Ausblick auf die 2. Auflage
Die vollständige Kommentierung des SGB XIV und relevanter Nebengesetze in Auszügen erfolgt rechtzeitig zum 01.01.2024 im Rahmen einer Neuauflage.
Die Herausgeberin hat während Ihrer Abordnung an das BMJV den Gesetzgebungsprozess des SGB XIV begleitet. Die Autorinnen und Autoren sind erfahrene Praktiker, die sich als Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit und als praxisorientierte Wissenschaftler mit den Kernfragen des Rechtsgebiets beschäftigen.
Die juris E-Books enthalten Querverweise, die ein Hin- und Herspringen in der Kommentierung erlauben. Durch die Verlinkung von E-Book und Online-Kommentar können Sie zeitgleich in beiden Medien recherchieren und zitierte Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise im Volltext abrufen.
Der Kommentar wendet sich insbesondere an die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, Mitarbeiter der Verwaltungen in Bund und Ländern, Sozial- und Opferverbände, Traumaambulanzen, Fachanwälte für Sozialrecht/Verwaltungsrecht.
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