KEHE Grundbuchrecht Kommentar

Grundbuchrecht ist ein essentielles Thema, mit dem jeder Notar täglich zu tun hat. Hier ist absolute Sicherheit das oberste Gebot, denn Fehler und Verzögerungen dürfen unter keinen Umständen passieren. Mit der Neuauflage dieses Kommentars sind Sie auf der sicheren Seite.

Herausgeber/Autoren:
  • Prof. Ulrich Keller,
  • Dr. Jörg Munzig (Notar)

Das Grundbuchrecht gehört in den Notariatskanzleien zur absoluten Routine. Aber gerade bei immer wiederkehrenden Prozessen liegt der Teufel im Detail – und für diese Fälle sollten Sie den KEHE, den bewährten Kommentar zum Grundbuchrecht in einem Band, zur Hand haben. Denn nicht nur das Grundbuchamt, sondern auch Ihre Mandanten erwarten einen reibungslosen Ablauf.

Sicher ist: Der Immobilienmarkt boomt weiterhin. Das bedeutet in Zukunft mehr grundbuchrechtliche Mandate. Zum anderen bedeutet das aber auch: mehr Immobilienverkäufe, mehr Sonderfälle. Da kommt die 8., komplett aktualisierte Neuauflage (mit der kompletten Rechtsprechung bis einschließlich Oktober 2018) von „Grundbuchrecht" gerade zur richtigen Zeit.

Im von Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann begründeten KEHE finden Sie alle relevanten Informationen zu jedem Stadium des Grundbuchverfahrens – und das ausführlich und kompetent in einem Band:

  • Grundbuchordnung (GBO)
  • Grundbuchverfügung (GBV)
  • Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV)
  • Gebäudegrundbuchverfügung (GGV)
  • Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
  • Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Grundbuchwesens (GBMaßnG)

Auch wenn die Digitalisierung des Grundbuchwesens mit Einführung des sog. Datenbankgrundbuchs noch auf sich warten lässt: Der digitale Umbruch wirft seine Schatten voraus. In einigen Bundesländern wurde der elektronische Rechtsverkehr bereits eingeführt, in anderen ist er noch im Testbetrieb. Probleme im Zusammenhang mit dem Nachweis der Echtheit von Erklärungen oder der Vorlage von Urkunden werden sich aber kaum vermeiden lassen. Und trotzdem muss das Grundbuchverfahren rechtssicher ausgestaltet sein. Selbstverständlich berücksichtigt die Neuauflage des KEHE all diese Neuerungen.

Eine ausführliche Einleitung zu grundsätzlichen Verfahrensfragen rundet den Kommentar ab. Materiell-rechtliche Fragen erläutern die Autoren nur dort, wo es für das Verständnis unerlässlich ist.

Das Autorenteam rekrutiert sich aus verschiedenen Bereichen. So haben am neuen KEHE nicht nur Notare und Notarassessoren mitgeschrieben, sondern auch Richter und Professoren. Dabei ist jeder Autor ein ausgewiesener Experte mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung. Der neuaufgelegte Kommentar „Grundbuchrecht" gibt Ihnen Sicherheit in allen Zweifelsfragen.

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