Alle Sachverhalte sind bereits im Ersten Staatsexamen oder einem Examensklausurenkurs erprobt. Die hierdurch gesammelte Erfahrung fließt in die ausführlichen, streng dem Anspruchssystem folgenden Lösungen ein. Zahlreiche lösungstaktische Hinweise verdeutlichen, an welcher Stelle der Klausur die entscheidenden Weichen gestellt werden und wo es gegebenenfalls hilfsgutachterlich weitergeht. Die Schwerpunkte dieses Klausurenkurses liegen dabei stets dort, wo häufig eine Schlüsselrolle in zivilrechtlichen Examensklausuren zu finden ist: Allgemeiner Teil des BGB, Allgemeines Schuldrecht und gesetzliche Schuldverhältnisse.
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